Wir sind der Gemeinnützigkeit einen Schritt näher

Nachdem wir unsere Satzung entsprechend den Mängelanzeigen vom Finanzamt überarbeitet haben, sind wir der Gemeinnützigkeit einen Schritt näher. Nun müssen wir nur noch die Satzung entsprechend ändern und danach den Antrag für die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt stellen.

 

OK für die Gemeinnützigkeit

 

 

 

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